Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein

Gas­tro­baron GmbH, nach­fol­gend Auf­trag­nehmer genan­nt, ist Anbi­eter von Cater­ing- und Event­di­en­stleis­tun­gen. Mit der Anfrage oder Bestel­lung ein­er Cater­ing­di­en­stleis­tung erk­lärt sich der Kunde (nach­fol­gend Auf­tragge­ber) mit diesen AGB aus­drück­lich und vor­be­halt­los ein­ver­standen. Allfäl­lige AGB des Auf­tragge­bers oder andere Doku­mente oder abwe­ichende Vere­in­barun­gen bedür­fen zwin­gend der schriftlichen Zus­tim­mung des Auf­trag­nehmers. Der Auf­trag­nehmer behält sich vor, die vor­liegen­den AGB jed­erzeit anzu­passen. Die gülti­gen aktuellen AGB sind auf spätzlibaron.ch/agb und bei Ver­tragsab­schluss ein­se­hbar (und dort zu akzeptieren).

Geltungsbereich

Der Auf­trag­nehmer erbringt gegenüber dem Auf­tragge­ber für dessen Anlass umfassende Cater­ing­di­en­stleis­tun­gen. Der Auf­trag­nehmer übern­immt in kein­er Form die Funk­tion des Ver­anstal­ters. Der Ver­anstal­ter ist stets der Auf­tragge­ber oder sein Auf­tragge­ber und ist somit ver­ant­wortlich für den geord­neten Ablauf des Anlass­es. Ins­beson­dere kann der Auf­trag­nehmer für kein­er­lei Schä­den im Zusam­men­hang mit der Organ­i­sa­tion des Anlass­es haft­bar gemacht wer­den. Der Auftraggeber/Veranstalter hat sich um eine genü­gende Ver­sicherungs­deck­ung für Sach- und Per­so­n­en­schä­den zu sor­gen. Allfäl­lige Spezialau­fla­gen wie Auss­chank- & Freinacht­be­wil­li­gun­gen sind durch den Ver­anstal­ter zu besorgen.

Offerte

Gestützt auf die Angaben des Auf­tragge­bers unter­bre­it­et der Auf­trag­nehmer eine detail­lierte Offerte betr­e­f­fend der für seinen Anlass zu erbrin­gen­den Cater­ing­di­en­stleis­tun­gen. Die erste Offerte ist kosten­los. Wün­scht der Auf­tragge­ber eine zweite Offerte und kommt der Ver­trag später nicht zus­tande, ist der Auf­trag­nehmer berechtigt, für die Bemühun­gen im Zusam­men­hang mit der Erstel­lung weit­er­er Offer­ten eine Unkoste­nentschädi­gung gemäss Aufwand und Spe­sen einzu­fordern. Offert­gültigkeit 7 Tage inklu­sive pro­vi­sorisch­er Ter­min­reser­va­tion (ohne Gewähr).

Bestätigung

Ein Auf­trag gilt als bestätigt, sobald die gegen­seit­ige Wil­len­säusserung aus­ge­sprochen wurde und der Auf­tragge­ber die schriftliche Auf­trags­bestä­ti­gung durch den Auf­trag­nehmer erhal­ten hat. Änderun­gen und Unstim­migkeit­en sind innert 7 Tagen ab Datum der Auf­trags­bestä­ti­gung zu melden, anson­sten gilt die Auf­trags­bestä­ti­gung durch den Auf­tragge­ber als akzep­tiert und wird als Ver­trags­be­standteil wahrgenommen.

Personal

Gestützt auf die Angaben des Auf­tragge­bers unter­bre­it­et der Auf­trag­nehmer dem Auf­tragge­ber eine detail­lierte Offerte, in welch­er sämtliche Per­sonal­dien­stleis­tun­gen enthal­ten sind. Der Auf­trag­nehmer behält sich vor, ausseror­dentliche Aufwen­dun­gen, welche durch den Auf­tragge­ber ver­schuldet sind, in Rech­nung zu stellen.

Änderung der Personenzahl und Leistungen

Die vom Auf­tragge­ber spätestens 14 Tage vor dem Anlass fest­gelegte Per­so­nen­zahl ist für die Rech­nungsstel­lung rel­e­vant. Spätere Reduk­tion der Gästezahl oder besproch­ene Dien­stleis­tun­gen kön­nen nicht mehr berück­sichtigt wer­den. Eine Erhöhung der Gästezahl oder Verän­derung der Dien­stleis­tung kann im Einzelfall gegen Auf­preis vere­in­bart werden.

Zahlung

Der Auf­trag­nehmer behält sich vor, eine Akon­tozahlung vor der Durch­führung des Anlass­es zu erheben. Diese beträgt in der Regel 50% des kalkulierten Rech­nungs­be­trages. Nach der Durch­führung erhält der Auf­tragge­ber eine Rech­nung mit ein­er detail­lierten Auflis­tung. Die Rech­nung ist innert 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen.

Preise

Alle Preise sind in CHF inklu­sive 8,1% Mehrw­ert­s­teuer angegeben.

Annulierung

Bei ein­er Annul­lierung ein­er Bestel­lung durch den Auf­tragge­ber stellt der Auf­trag­nehmer fol­gende Kosten in Rech­nung: Bis und mit 60 Tage vor Anlass 10% des offerierten Betrages. Ab 59 bis und mit 15 Tage vor Anlass 50% des offerierten Betrages. Ab 14 bis 0 Tage vor Anlass 100% des offerierten Betrages. Bei ein­er begrün­de­ten Annul­lierung ein­er Bestel­lung durch den Auf­trag­nehmer sind Forderun­gen durch den Auf­tragge­ber aus­geschlossen. Aus­nah­men sind schriftlich zu vereinbaren.

Infrastruktur

Der Auf­tragge­ber ist ver­ant­wortlich, dass die Lokalitäten und das Gelände, wo die Cater­ing­di­en­stleis­tung zu erfol­gen hat, den vom Auf­trag­nehmer gestell­ten Anforderun­gen entsprechen. Ins­beson­dere hat der Auf­tragge­ber den Auf­trag­nehmer rechtzeit­ig darauf aufmerk­sam zu machen, wenn die Zufahrt erschw­ert ist oder son­stige verkehrstech­nis­che Hin­dernisse beste­hen. Im Weit­eren ist der Auf­tragge­ber dafür ver­ant­wortlich, dass die erforder­lichen Instal­la­tio­nen (Strom, eben­er stand­sicher­er Unter­grund) vorhan­den sind. Vom Auf­trag­nehmer vorgegebene elek­trische Anschlüsse müssen zwin­gend einge­hal­ten wer­den. Die elek­trischen Zuläufe und Span­nun­gen müssen einge­hal­ten wer­den, da Geräte mit man­gel­nder Stromspan­nung nicht richtig funk­tion­ieren. Erweist sich am Tag des Anlass­es die Erbringung der Cater­ing­di­en­stleis­tung infolge ungenü­gen­der / man­gel­hafter Infra­struk­tur oder Lokalitäten als erschw­ert oder nicht möglich, ist der Auf­tragge­ber verpflichtet, den vollen Bestell­w­ert sowie allfäl­lige Mehrkosten zu entricht­en, auch wenn nur eine teil­weise oder gar keine Erbringung der Cater­ing­di­en­stleis­tung möglich ist.

Ausnahmebewilligungen / Parkmöglichkeiten

Spezial­be­wil­li­gun­gen zum Erre­ichen des Stan­dortes wer­den vom Auf­tragge­ber einge­holt. Park­möglichkeit für die Fahrzeuge des Auf­trag­nehmers muss vorhan­den sein. Park­be­wil­li­gun­gen und Park­möglichkeit wer­den vom Auf­tragge­ber organ­isiert. Allfäl­lige Parkge­bühren wer­den dem Auf­tragge­ber verrechnet.

Verspätete Anlieferung / Verzögerungen

Die vere­in­barten Liefer- und Ser­vicezeit­en sind unter Vor­be­halt. Der Auf­trag­nehmer übern­immt keine Haf­tung für ver­spätete Anliefer­un­gen und Verzögerun­gen im Ablauf des Anlass­es durch höhere Gewalt oder son­stige Ereignisse. Der Auf­tragge­ber kann gestützt darauf auch keinen Abzug vom Rech­nungs­be­trag gel­tend machen. Son­derkon­di­tio­nen sind zu vereinbaren.

Retourmaterial

Wird seit­ens des Auf­trag­nehmers Retour­ma­te­r­i­al gestellt (Gläs­er, Geschirr, Bestecke, Wäsche usw.), ist der Auf­tragge­ber dafür ver­ant­wortlich, dass das Mate­r­i­al voll­ständig und nicht beschädigt zurück­gegeben wird. Ver­luste und Beschädi­gun­gen gehen zu Las­ten des Auf­tragge­bers und wer­den zum Neuw­ert in Rech­nung gestellt.

Gewährleistung und Haftung

Für die Leis­tun­gen gewährleis­tet der Auf­trag­nehmer eine ein­wand­freie Qual­ität. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, allfäl­lige Ein­wände oder Män­gel gegen die Leis­tun­gen während oder spätestens 48 Stun­den nach dem Anlass gel­tend zu machen. Danach gel­ten sämtliche Leis­tun­gen als genehmigt. Auch im Fall von Ein­flüssen höher­er Gewalt (Unwet­ter, Erd­beben usw.) welche die Erbringung der Leis­tun­gen stören oder verun­möglichen, kann der Auf­trag­nehmer nicht haft­bar gemacht werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwend­bar ist schweiz­erisches Recht. Gerichts­stand ist Bülach.

Inkraft­treten: 11. April 2021 — Aktu­al­isierung: 03.01.2024, Ver­sion 1.2