Allgemein
Gastrobaron GmbH, nachfolgend Auftragnehmer genannt, ist Anbieter von Catering- und Eventdienstleistungen. Mit der Anfrage oder Bestellung einer Cateringdienstleistung erklärt sich der Kunde (nachfolgend Auftraggeber) mit diesen AGB ausdrücklich und vorbehaltlos einverstanden. Allfällige AGB des Auftraggebers oder andere Dokumente oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zwingend der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit anzupassen. Die gültigen aktuellen AGB sind auf spätzlibaron.ch/agb und bei Vertragsabschluss einsehbar (und dort zu akzeptieren).
Geltungsbereich
Der Auftragnehmer erbringt gegenüber dem Auftraggeber für dessen Anlass umfassende Cateringdienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt in keiner Form die Funktion des Veranstalters. Der Veranstalter ist stets der Auftraggeber oder sein Auftraggeber und ist somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses. Insbesondere kann der Auftragnehmer für keinerlei Schäden im Zusammenhang mit der Organisation des Anlasses haftbar gemacht werden. Der Auftraggeber/Veranstalter hat sich um eine genügende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu sorgen. Allfällige Spezialauflagen wie Ausschank- & Freinachtbewilligungen sind durch den Veranstalter zu besorgen.
Offerte
Gestützt auf die Angaben des Auftraggebers unterbreitet der Auftragnehmer eine detaillierte Offerte betreffend der für seinen Anlass zu erbringenden Cateringdienstleistungen. Die erste Offerte ist kostenlos. Wünscht der Auftraggeber eine zweite Offerte und kommt der Vertrag später nicht zustande, ist der Auftragnehmer berechtigt, für die Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiterer Offerten eine Unkostenentschädigung gemäss Aufwand und Spesen einzufordern. Offertgültigkeit 7 Tage inklusive provisorischer Terminreservation (ohne Gewähr).
Bestätigung
Ein Auftrag gilt als bestätigt, sobald die gegenseitige Willensäusserung ausgesprochen wurde und der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer erhalten hat. Änderungen und Unstimmigkeiten sind innert 7 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung zu melden, ansonsten gilt die Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber als akzeptiert und wird als Vertragsbestandteil wahrgenommen.
Personal
Gestützt auf die Angaben des Auftraggebers unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine detaillierte Offerte, in welcher sämtliche Personaldienstleistungen enthalten sind. Der Auftragnehmer behält sich vor, ausserordentliche Aufwendungen, welche durch den Auftraggeber verschuldet sind, in Rechnung zu stellen.
Änderung der Personenzahl und Leistungen
Die vom Auftraggeber spätestens 14 Tage vor dem Anlass festgelegte Personenzahl ist für die Rechnungsstellung relevant. Spätere Reduktion der Gästezahl oder besprochene Dienstleistungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Erhöhung der Gästezahl oder Veränderung der Dienstleistung kann im Einzelfall gegen Aufpreis vereinbart werden.
Zahlung
Der Auftragnehmer behält sich vor, eine Akontozahlung vor der Durchführung des Anlasses zu erheben. Diese beträgt in der Regel 50% des kalkulierten Rechnungsbetrages. Nach der Durchführung erhält der Auftraggeber eine Rechnung mit einer detaillierten Auflistung. Die Rechnung ist innert 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen.
Preise
Alle Preise sind in CHF inklusive 8,1% Mehrwertsteuer angegeben.
Annulierung
Bei einer Annullierung einer Bestellung durch den Auftraggeber stellt der Auftragnehmer folgende Kosten in Rechnung: Bis und mit 60 Tage vor Anlass 10% des offerierten Betrages. Ab 59 bis und mit 15 Tage vor Anlass 50% des offerierten Betrages. Ab 14 bis 0 Tage vor Anlass 100% des offerierten Betrages. Bei einer begründeten Annullierung einer Bestellung durch den Auftragnehmer sind Forderungen durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Ausnahmen sind schriftlich zu vereinbaren.
Infrastruktur
Der Auftraggeber ist verantwortlich, dass die Lokalitäten und das Gelände, wo die Cateringdienstleistung zu erfolgen hat, den vom Auftragnehmer gestellten Anforderungen entsprechen. Insbesondere hat der Auftraggeber den Auftragnehmer rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, wenn die Zufahrt erschwert ist oder sonstige verkehrstechnische Hindernisse bestehen. Im Weiteren ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Installationen (Strom, ebener standsicherer Untergrund) vorhanden sind. Vom Auftragnehmer vorgegebene elektrische Anschlüsse müssen zwingend eingehalten werden. Die elektrischen Zuläufe und Spannungen müssen eingehalten werden, da Geräte mit mangelnder Stromspannung nicht richtig funktionieren. Erweist sich am Tag des Anlasses die Erbringung der Cateringdienstleistung infolge ungenügender / mangelhafter Infrastruktur oder Lokalitäten als erschwert oder nicht möglich, ist der Auftraggeber verpflichtet, den vollen Bestellwert sowie allfällige Mehrkosten zu entrichten, auch wenn nur eine teilweise oder gar keine Erbringung der Cateringdienstleistung möglich ist.
Ausnahmebewilligungen / Parkmöglichkeiten
Spezialbewilligungen zum Erreichen des Standortes werden vom Auftraggeber eingeholt. Parkmöglichkeit für die Fahrzeuge des Auftragnehmers muss vorhanden sein. Parkbewilligungen und Parkmöglichkeit werden vom Auftraggeber organisiert. Allfällige Parkgebühren werden dem Auftraggeber verrechnet.
Verspätete Anlieferung / Verzögerungen
Die vereinbarten Liefer- und Servicezeiten sind unter Vorbehalt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für verspätete Anlieferungen und Verzögerungen im Ablauf des Anlasses durch höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse. Der Auftraggeber kann gestützt darauf auch keinen Abzug vom Rechnungsbetrag geltend machen. Sonderkonditionen sind zu vereinbaren.
Retourmaterial
Wird seitens des Auftragnehmers Retourmaterial gestellt (Gläser, Geschirr, Bestecke, Wäsche usw.), ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass das Material vollständig und nicht beschädigt zurückgegeben wird. Verluste und Beschädigungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden zum Neuwert in Rechnung gestellt.
Gewährleistung und Haftung
Für die Leistungen gewährleistet der Auftragnehmer eine einwandfreie Qualität. Der Auftraggeber ist verpflichtet, allfällige Einwände oder Mängel gegen die Leistungen während oder spätestens 48 Stunden nach dem Anlass geltend zu machen. Danach gelten sämtliche Leistungen als genehmigt. Auch im Fall von Einflüssen höherer Gewalt (Unwetter, Erdbeben usw.) welche die Erbringung der Leistungen stören oder verunmöglichen, kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Bülach.
Inkrafttreten: 11. April 2021 — Aktualisierung: 03.01.2024, Version 1.2